Flugmodelle, welche ein größeres Abfluggewicht als 25 kg haben, benötigen für die Inbetriebnahme eine Abnahme nach dem Artikel 16 der neuen EU-VO 947/2019.
In Österreich ist Ing. Bernhard Rögner die Ansprechperson. Ein entsprechendes Prozedere wird zur Zeit ausgearbeitet.
Ing. Bernhard Rögner