Flugmodelle > 25 kg

Flugmodelle, welche ein größeres Abfluggewicht als 25 kg haben, benötigen für die Inbetriebnahme eine Abnahme nach dem Artikel 16 der neuen EU-VO 947/2019.

In Österreich ist Ing. Bernhard Rögner die Ansprechperson. Ein entsprechendes Prozedere wird zur Zeit ausgearbeitet.

Ing. Bernhard Rögner