Ab 31.12.2020 müssen sich alle Personen, die eine oder mehrere der folgenden Geräte betreiben, als Betreiber gemäß der EU-VO 947 / 2019 registrieren:
- unbemannte Flugobjekte ab 250g
- unbemannte Flugobjekte (auch unter 250g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“)
- unbemannte Flugobjekte (auch unter 250g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind.
Das bedeutet, dass vor dem Betrieb von Geräten, die mit einer Kamera ausgestattet sind, immer eine Registrierung des Betreibers erfolgen muss (ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen).
Voraussetzungen für die Registrierung als Betreiber von unbemannten Flugobjekten:
Sie können sich als Betreiber von unbemannten Flugobjekten registrieren, wenn:
- Sie über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind.
- Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. den Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich haben.
- Sie für den Betrieb des unbemannten Flugobjektes eine Versicherung abgeschlossen haben, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht.
Versicherungspflicht
Achtung: Für den Betrieb eines unbemannten Flugobjekten in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Die Deckungssumme Ihrer Versicherung muss mindestens 750.000 SZR betragen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung für den Betrieb in anderen EU-Ländern ev. andere Voraussetzungen erfüllen muss.
Als Mitglied des österreichischen AeroClub ist mit der ordnungsgemäßen Bezahlung des Mitgliedsbeitrages ein entsprechender Versicherungsschutz gewährleistet. Leider werden hier von einem Marktbegleiter völlig unkorrekte Aussagen getätigt. Lassen sie sich bitte nicht irreleiten – der Versicherungsschutz des österreichischen AeroClub erfüllt ALLE Anforderung der EU-VO ! Dies betrifft die Ausübung des Modellflugsports und ebenso nicht gewerblich genutzter Multikopter.
Ing. Bernhard Rögner