In Österreich kann der Modellflugsport bis zum 31.12.2022 mit den bisherigen Rahmenbedingungen weiterbetrieben werden. Die rechtliche Basis dazu bildet der Art. 21 der EU-VO 947/2019. In diesem Artikel wird die entsprechende Übergangsfrist geregelt. Zur Zeit (Stand: 03.04.2021) kann auch noch bis zu 150 m Flughöhe geflogen werden. Diese Regelung betrifft ausschließlich jene Modellflugplätze, welche in der Liste der gemeldeten Modellflugplätze angeführt sind – siehe auch:
Liste der gemeldeten Modellflugplätze – Zukunft Modellflugsport in Österreich
Explizit hingewiesen sei auch auf die erforderliche Registrierung – diese ist seit 31.12.2020 auch in diesem Fall erforderlich – siehe auch:
Registrierung gem. EU-VO 947/2019 – Zukunft Modellflugsport in Österreich
Für den Kompetenznachweis gilt, dass dieser – wenn der Betrieb im Rahmen eines Vereines auf einem gemeldeten Modellflugplatz stattfindet – erst ab dem 01.01.2023 erforderlich ist. Beim Fliegen auf der „grünen Wiese“ ist ein Kompetenznachweis ab dem 31.12.2020 erforderlich – siehe auch:
Kompetenznachweis – Zukunft Modellflugsport in Österreich
Bestehende Flughöhenüberschreitungen behalten bis zum Ablauf des Bescheides ihre Gültigkeit. Verlängerungen von Bescheiden können im Augenblick noch nach den „alten“ Bestimmungen beantragt werden – neu ausgestellte Bescheide enden aber mit 31.12.2022. Bis zu diesem Datum wird das weitere Prozedere gemäß dem Artikel 16 der EU-VO 947/2019 mit dem BMK und der ACG festgelegt sein.
Auf dieser Webseite werden wir über die laufenden Entwicklungen berichten – es lohnt sich daher, hier ab und zu vorbeizuschauen.
DI Christian Faymann, MA