120 oder 150 m ?

Uns erreicht diese Frage fast täglich – daher wollen wir an dieser Stelle über den derzeitigen Status informieren:

  1. Das neue EU-Recht (EU-Verordnung 947-2019) ist höherwertig als das nationale Recht und dort sind 120 m maximale Flughöhe fest geschrieben und damit gilt das seit 31.12.2020 in ganz Österreich.
  2. Wir konnten Ende 2020 im Ministerium (BMK) erreichen, dass der Flugbetrieb auf unseren bei der Austro Control gemeldeten Modellflugplätzen (und nur dort) noch bis 31.12.2022 so fortgeführt werden kann wie bisher, mit Ausnahme der Registrierung (die ist ja ab 31.12.2020 verpflichtend), d.h. dass alles nach altem Recht noch 2 Jahre bis 31.12.2022 weiter läuft.

Im alten Recht (Luftverkehrsregeln 2014) ist die Flughöhe von 150m über Grund fest geschrieben – also gilt diese wegen der Übergangsfrist für Modellflugplätze auch noch die nächsten 2 Jahre ebendort.

Damit wäre die Sache eigentlich klar geregelt !

ABER:

Das Ministerium gab dem ÖAeC zu verstehen, dass die Luftverkehrsregeln novelliert werden und die erlaubte Flughöhe auf 120 m reduziert wird. Die Begutachtungsphase war im Herbst längst vorbei und  das Inkrafttreten der Novelle wurde mit 1.1.2021 angekündigt. Der ÖAeC hat deshalb die Information an die Vereine hinaus gegeben, dass ab 1.1.2021 auch auf bei der Austro Control gemeldeten Modellflugplätzen nur mehr eine max. Flughöhe von 120 m über Grund erlaubt sei. Die Gesetzesmühlen mahlen langsam und die Novelle ist bis heute noch nicht in Kraft getreten. Einerseits muss man zwar täglich damit rechnen, andererseits kann es auch noch lange dauern.

Nun zum Abschluss eine Kurzzusammenfassung:

  1. Auf der grünen Wiese ist die Flughöhe seit 31.12.2020 auf 120m über Grund begrenzt.
  2. Auf bei der Austro Control gemeldeten Modelflugplätzen gilt derzeit noch eine Flughöhe von 150 m über Grund. Mit Inkrafttreten der Novelle zu den Luftverkehrsregeln wird die Flughöhe auf 120 m abgesenkt.
  3. Auf Modellflugplätzen mit von der Austro Control genehmigten Flughöhenüberschreitungen bleiben diese bis zum Bescheidende aufrecht.

Dr. Wolfgang Schober