Die 213. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden, ist in Kraft.
In erster Linie bedeutet das (wie von uns bereits zum Jahreswechsel mehrfach angekündigt und immer wieder entsprechend mitgeteilt):
- Die erlaubte Flughöhe beträgt nunmehr auf allen Modellflugplätzen, welche nicht über einen gültigen Bescheid „alt mit Ablaufdatum“ bzw. Artikel 16 gem. EU-VO 2019/947 verfügen, 120 m AGL – und das ab sofort !
- Die Übergangsfristen mit 31.12.2022 gelten nach wie vor (Kompetenznachweis, Modellflugplätze in Kontrollzonen, …) !
- Für die Modellflugplätze in Kontrollzonen wurden die Rahmenbedingungen ebenfalls in dieser Verordnung festgelegt.
Der derzeitige Ablauf von Artikel 16 Anträgen gem. EU-VO 2019/947 bleibt nach wie vor bestehen. In der Zwischenzeit wurden für ca. 65 % der Modellflugplätze in Österreich die entsprechenden Anträge ausgearbeitet.
LINK zur Verordnung im RIS
Christian Faymann, 08.06.2022